Neu! Einführungs-Seminar
05.03.2024

Einführungs-Seminar

Hinführung zur originären, interdisziplinären und kreativen Counseling Supervision

BildungsScheck

Berechtigte

  • Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
  • Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
  • Beschäftigte mit Zeitvertrag.
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
  • Mithelfende Familienangehörige. Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

Weiterführende Informationen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen vergibt Bildungsschecks im Wert von bis zu 500,- €. Bildungsschecks erhalten Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten. Mit diesen Bildungsschecks unterstützt Nordrhein-Westfalen die beruflich orientierte Fortbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen. Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein- Westfalen die Hälfte der Kursgebühren - bis maximal 500,- €. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Ihr Weg zum Bildungsscheck

Prüfen Sie, ob Sie zu den Berechtigten gehören:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
  • Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
  • Beschäftigte mit Zeitvertrag.
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
  • Mithelfende Familienangehörige. Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

Nehmen Sie an einer Beratung teil! Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Teilnahme an der Beratung ist für Sie kostenlos, jedoch verpflichtend, und sie muss vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden.

Über 230 Anlaufstellen sind zur Beratung zugelassen. Eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden Sie im Internet HIER ...

Informieren Sie sich am besten schon vor der Beratung über Ihr Weiterbildungsziel! Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen. Die Beratungsstelle stellt Ihnen den Bildungsscheck aus. Anschließend reichen Sie den Scheck beim IHP als anerkanntem Fortbildungsinstitut ein.

Weiterführende Infos: www.bildungsscheck.nrw.de